Wien (OTS) - Am 1. Jänner 2025 tritt der Großteil der Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes 2024 in Kraft, die im Gesetz enthaltene Neu-Regelung der Psychotherapieausbildung ab Oktober 2026. Das Gesetz sieht insgesamt 500 Masterstudienplätze an öffentlichen Universitäten an den Standorten Wien, Krems, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt vor. „Damit wird die lange Forderung unserer Berufsgruppe nach einem Studium der Psychotherapie endlich umgesetzt,“ resümiert ÖBVP-Präsidentin Barbara Haid. Universitätslehrgänge und Studien an Privatuniversitäten werden weiterbestehen, auch Fachhochschulen dürfen Masterstudien umsetzen.
Zusätzlich zu den neuen Ausbildungsregelungen sind die Berufspflichten, die Fort- und Weiterbildung sowie das Beschwerdemanagement und damit wesentliche Bausteine des Qualitätsmanagements innerhalb der Psychotherapie gesetzlich neu geregelt. Der ÖBVP konnte sich in weiten Bereichen der Gesetzesausarbeitung einbringen. „Das neu geschaffene Gremium für Berufsangelegenheiten hat zwar noch nicht den vom ÖBVP geforderten öffentlich-rechtlichen Status, wir werden aber mit dieser nunmehr gesetzlich geregelten Beratungsfunktion bezüglich der psychotherapeutischen Versorgung im niedergelassenen und im institutionellen Bereich aktiv mitwirken,“ zeigt sich Barbara Haid optimistisch.
Die Prämisse des ÖBVP war und ist es, die Interessen der Berufskolleg:innen in den niedergelassenen Praxen, in den Institutionen und Einrichtungen, in der Lehre sowie die Interessen der Auszubildenden zukunftsorientiert wahrzunehmen. Patient: innen-freundliche Zugänge zur Psychotherapie sowie gute Rahmenbedingungen für Psychotherapeut:innen sind dem ÖBVP ein zentrales Anliegen. „Zur Umsetzung dieser Ziele braucht es ein mutiges Nachdenken und Handeln von Politik, Sozialversicherung, Betroffenenvertretungen und unserer Berufsgruppe!“ fordert Barbara Haid.
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Quelle: OTS0017 am 20.12.2024 08:56 Uhr
Ausbildung Gesetz Pressemeldung
»292. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Psychotherapie-Ausbildung, Approbationsprüfung und Qualitätssicherung 2024 (Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung – PTh-AAQV 2024)
Aufgrund des § 19 des Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024, wird verordnet: [...]«
Das gesamte Gesetzesblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 292/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 25.10.2024
Gesetz
»100. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 110/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 19.07.2024
Gesetz Newsletter
Über 5.000 Unterstützungen für die Stellungnahme von Physio Austria.
Wien (OTS) - Die Stellungnahme des Berufsverbands der Physiotherapeut*innen Österreichs zum Gesetzestext der MTD-Novelle hat in der öffentlichen Begutachtung über 5.000 Unterstützungen erhalten. Die Kernforderungen sind der niederschwellige Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen, Erweiterung des Kompetenzbereichs für die Entlastung des Gesundheitssystems und somit Fortschritt in der Versorgung für Tausende Patient*innen.
Bis 29.Mai war die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 in Begutachtung und beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich. Dazu hat auch Physio Austria, Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs Stellung bezogen. Physio Austria begrüßt die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes und plädiert für eine zukunftsorientierte Umsetzung, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Patient*innen dürfen nicht weiter belastet werden
Der aktuelle Entwurf des Gesetzes beinhaltet, dass die ärztliche Anordnung nicht mehr allgemein zur Physiotherapie ausgestellt werden soll, sondern als „konkrete“ Anordnung einzelne Maßnahmen vorgeben muss. Dies würde in der Praxis bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen bei jeder kleinen Änderung erheblichen und unnötigen Zusatzaufwand bedeuten. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. ...
Quelle: OTS0160 am 03.06.2024 13:37 Uhr
Gesetz Pressemeldung
Physio Austria übt scharfe Kritik am Gesetzestext und plädiert für niederschwelligen Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen und echten Fortschritt in der Gesundheitsversorgung.
Wien (OTS) - Seit gut einer Woche ist die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 (Medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung. Bis einschließlich 29. Mai können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen abgegeben werden. Physio Austria begrüßt zwar die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes, welches unter anderem die Grundlage für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich ist, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf, um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Methodenwahl muss in den Händen der Physiotherapeut*innen bleiben
Zum bestehenden Rechtsbegriff der ärztlichen bzw. zahnärztlichen „Anordnung“ wurde das Wort „konkret“ mit weitreichenden Folgen hinzugefügt. Dies bedeutet, dass der/die anordnende Ärzt*in jede Maßnahme konkretisiert. Bei Anpassungen im Therapieverlauf z.B. bei der Wahl der Therapiemittel müssten die Patient*innen erneut jedes Mal zum/r verordnenden Ärzt*in zurück. Dies würde bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen Ressourcen strapazieren. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. Ein niederschwelliger Zugang zur Therapie muss ohne Übermaß an Bürokratie gewährleistet sein.
Anspruch auf Kostenerstattungen bei Behandlungen im Rahmen der Sekundärprävention ...
Quelle: OTS0070 am 23.05.2024 10:07 Uhr
Gesetz Pressemeldung
MTD-Austria und die sieben Interessenvertretungen der MTD-Berufe machen auf Optimierungsbedarf in der Gesetzesvorlage aufmerksam.
Wien (OTS) - Seit gestern liegt das überarbeitete MTD-Gesetz endlich zur Begutachtung vor. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. Mai 2024 möglich. MTD-Austria und die sieben Berufsverbände begrüßen grundsätzlich diese lang erwartete Novellierung und die damit einhergehenden positiven Aspekte. Wird damit nun nach über 30 Jahren alles gut: Leider Nein. Da in der vorliegenden Fassung die drei Kernforderungen von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden biomed austria, Verband der Diaetologen Österreichs, Ergotherapie Austria, logopädieaustria, orthoptik austria, Physio Austria und rtaustria nicht berücksichtigt wurden, unterstreichen die Berufsverbände neuerlich die Dringlichkeit der Aufnahme ihrer Forderungen in das MTD-Gesetz.
Der Fokus von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden war in allen Gesprächen im Vorfeld die Sicherstellung der Patient:innensicherheit, somit die hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.
Die drei Kernforderungen sind und bleiben somit:
- Niederschwelliger Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen, keine Anordnungsverschärfung durch genaueste Definition von Maßnahmen,
- Zugang zur Prävention für alle sieben MTD-Berufe ohne ärztliche Anordnung und
- Befugniserweiterung durch die Spezialisierung.
Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria: „Der Bedarf an hochqualifizierter medizinisch-therapeutisch-diagnostischer Betreuung wächst ständig. Warum für die rund 18.000 Physiotherapeut:innen mit dem neuen MTD-Gesetz keine ihren Qualifikationen adäquaten Bedingungen geschaffen werden, bleibt unverständlich. Physio Austria lädt daher die Mitglieder zur eigenen Stellungnahme ein bzw. zur Unterstützung der Stellungnahme von Physio Austria, die noch diese Woche eingebracht wird. ...
Quelle: OTS0004 am 17.05.2024 07:58 Uhr
Gesetz Pressemeldung
»49. Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie
Artikel 2 Änderung des Musiktherapiegesetzes
Artikel 3 Änderung des Psychologengesetzes 2013
[...]«
Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 66/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 02.05.2024
Gesetz
»Eine geplante Novellierung des MTD-Gesetzes (medizinisch-technische Dienste) lässt bei den Vertreterinnen der sieben Berufssparten die Wogen hoch gehen. In einer Online-Pressekonferenz am Dienstag kritisierten sie, nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein. [...]«
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: science.apa.at am 23.04.2024 14:54 Uhr
Gesetz Pressemeldung
Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.
Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.
Die Eckdaten der neuen Ausbildung:
Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung
Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.
Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.
Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).
Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium
Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr
Gesetz Pressemeldung
»Bund erfüllt Vorarlberger Forderung und bessert beim Psychotherapiegesetz nach [...]«
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Quelle: Landespressestelle Vorarlberg, presse@vorarlberg.at am 11.04.2024 14:08 Uhr
Ausbildung Gesetz Pressemeldung